HEIKO BICK AKTENVERNICHTUNG 

SERVICE

In Osnabrück und Umgebung

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Heiko Bick Aktenvernichtung GmbH & Co. KG in Osnabrück

SERVICE - EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018

Zum 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und zwingend. Die Vorgaben der DSGVO bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in nationales Recht und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten können weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt viele neue gesetzliche Rahmenbedingungen vor, die in einem Vertrag (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO) vereinbart werden müssen. Sowohl für Sie als Verantwortlicher als auch für uns als Auftragsverarbeiter ist diese Verordnung bindend.

Die Verarbeitung (hier Vernichtung) personenbezogener Daten ist generell verboten, wenn nicht explizit erlaubt. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur DSGVO und der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

Weitere wesentliche Änderungen:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Informationspflichten
  • Rechte auf Datenlöschung
  • Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Haftung 

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